Krankenkassen-Kurse

Tipps zur mOEglichen Krankenkassenanerkennung von BODYPUMP, BODYBALANCE und BODYVIVE nach §20 SGB V




1.) Voraussetzungen für Krankenkassenkurse (Kurskonzept):

a.) eine oder mehrere Person mit einer Ausbildung, die nach den Präventionskriterien anerkannt ist.

b.) einen geschlossenen Kurs über maximal 12 Wochen anbieten

c.) die maximale Teilnehmerzahl darf 15 nicht überschreiten

d.) die Teilnehmer müssen mindestens an 80% der Kursstunden teilgenommen haben

e.) den ausgefüllten Online Antrag an die betreffende Krankenkasse mailen

 f.) die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse, über die Anerkennung des eingereichten Kurses

nach Erhalt der Bestätigung und nach Abschluss des Kurses die

2.) Teilnahmebestätigung

ausfüllen und dem Teilnehmer zur Vorlage bei seiner Krankenkasse mitgeben,

3.) den Leitfaden lesen, um auf eventuelle Rückfragen der Krankenkasse vorbereitet zu sein.